Das 30. Arbeitsrecht-Update Herbst 2016 behandelt wieder topaktuelle Themen:
- Gesetzliche Neuerungen zur Leiharbeit, zu Werkverträgen und Scheinselbständigkeit,
- Rechtsprechungsreport,
- Geklärte und offene Probleme des Mindestlohns.
Zu dieser Veranstaltung,
am Montag, den 24.10.2016,
Beginn: 15:30 Uhr, Ende ca. 19:00 Uhr,
im EuroNova arthotel, Zollstockgürtel 65, 50969 Köln
laden wir Sie herzlich ein.
Die Veranstaltungsreihe "Arbeitsrecht-Update" bringt arbeitsrechtlich Interessierte halbjährlich zu ausgewählten Themen des Arbeitsrechts auf den neuesten Stand.
Manfred Beden, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert Ihnen die geplanten Änderungen der rechtlichen Regelungen für den Einsatz von Leiharbeitnehmern, die Vergabe von Werkverträgen und die Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeit. Dr. Sue Fritz, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, stellt Ihnen für die Praxis wichtige aktuelle Urteile der Arbeitsgerichtsbarkeit vor und erklärt, was diese Urteile für Sie bedeuten. Dr. Hans-Eduard Hille, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, informiert Sie über geklärte und noch offene Probleme bei der Anwendung des Mindestlohngesetzes.
Auswahl der Teilnehmerbewertungen des 29. Arbeitsrecht-Updates
- informativ,
- gut, locker,
- gute Qualität, wie gewohnt,
- hilfreich wie immer,
- kurz, gut, informativ,
- gut, interessant, kurzweilig,
- gut, informativ,
- rundum gut,
- sehr gut,
- informativ u. hilfreich, gut in die Praxis umsetzbar,
- auch trockene Themen wurden gut vorgetragen,
- wie immer kompetent und informativ.
Für die Teilnahme am Arbeitsrecht-Update erheben wir einen Kostenbeitrag von 25,00 € zzgl. Mwst, insgesamt 29,75 €/Person. Für Mandanten* von HILLE BEDEN Rechtsanwälte ist die Veranstaltung kostenfrei. *letztes Mandat nicht länger als 1 Jahr beendet
Wir bitten um Ihre Anmeldung per Telefon unter 0221-93646716. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Wir berücksichtigen die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung und, sofern Sie nicht Mandant der Sozietät HILLE BEDEN Rechtsanwälte sind, die Rechnung über den Kostenbeitrag.