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Ein befristeter Arbeitsvertrag ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem hohen Maß an Unsicherheit für die Zukunft verbunden. Bei genauer Prüfung erweisen sich aber viele Befristungen als unwirksam, denn das Befristungsrecht ist kompliziert und Arbeitgeber können viele Fehler machen, die zur Unwirksamkeit der Befristung führen. Die Unwirksamkeit einer Befristung muss spätestens innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages gerichtlich geltend gemacht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt auch eine an sich unwirksame Befristung als von Anfang an wirksam. Geprüft wird immer nur die letzte Befristung. Deshalb ist es oft sinnvoll, die Wirksamkeit der Befristung prüfen zu lassen, bevor eine neue Befristung vereinbart wird.

HILLE BEDEN Rechtsanwälte prüfen die Wirksamkeit von Befristungen, geben Tipps, wie Sie sich taktisch richtig verhalten und vertreten Sie vor Gericht, wenn eine Entfristungsklage Aussicht auf Erfolg hat. Für eine Vorprüfung der Wirksamkeit einer Befristung reicht in der Regel eine preisgünstige Erstberatung aus.