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Seit dem Jahre 2002 unterliegen Arbeitsverträge der AGB-Kontrolle. Seitdem hat das Bundesarbeitsgericht eine Fülle von Entscheidungen erlassen, die vorgeben, welche Klauseln in Arbeitsverträgen verwendet werden dürfen. Ein Ende dieser Rechtsprechung ist nicht abzusehen. Wir beraten Sie bei dem Entwurf neuer Arbeitsverträge und überprüfen Ihre vorhandenen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.

Die Entwicklung aktueller Arbeitsverträge begleiten wir im Regelfall mit einem Gespräch, in dem wir mit Ihnen die Bedeutung der einzelnen Klauseln und die Anwendung in der täglichen Praxis erörtern, um die sachgerechte Anwendung der Klauseln in Ihrer täglichen Personalarbeit mit Ihnen abzustimmen.