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Wir betreuen unsere Mandanten im Gesellschaftsrecht umfassend bei der Gründung einer Gesellschaft, der Umwandlung (Verschmelzung/Spaltung/Formwechsel), Unternehmenskäufen (Share Deal/Asset Deal) sowie in der Auseinandersetzung zwischen den Gesellschaftern. Im Fokus steht dabei für uns die richtige Auswahl der Unternehmensform für unsere Mandanten, sei es die Kapitalgesellschaft (GmbH, Unternehmergesellschaft) oder die Personengesellschaft (GbR, OHG, KG oder GmbH & Co.KG).

Neben der Gestaltung der Gesellschafterverträge erarbeiten wir mit Ihnen die Geschäftsführerverträge. Bei Unternehmenskäufen führen wir im Vorfeld die notwendige Due Diligence durch.