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Sowohl für mittelständische Unternehmen als auch für Freiberufler sind wir als externe Rechtsabteilung tätig oder arbeiten mit Rechtsabteilungen mittelständischer Unternehmen in Rechtsangelegenheiten zusammen, die extern bearbeitet werden sollen. Unsere Tätigkeiten erstrecken sich dabei im Wesentlichen auf das Arbeitsrecht, Vertragsrecht und das Gesellschaftsrecht. Auf Wunsch führen wir dabei notwendige Besprechungen auch gerne vor Ort im Unternehmen oder der Praxis durch.

Neben der unternehmensbegleitenden Tätigkeit begleiten wir Firmen- und Praxisgründungen in enger Abstimmung mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Banken.